Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE BUCHUNG UND NUTZUNG DER PRIVAMORE®  & DEINE TRAUMNACHT SUITEN

Stand: 01. Juli 2026

Paragraph 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragspartner

Anbieter der unter der Bezeichnung PrivAmore® angebotenen und in der jeweiligen Buchungsbestätigung bezeichneten Unterkünfte ist, soweit in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich ein anderer Vertragspartner genannt wird:

Final Exclusive Homes UG (haftungsbeschränkt)
Robert-Bosch-Straße 11–13
65719 Hofheim am Taunus
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 102890
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Wilmes
E-Mail: info@privamore.de

nachfolgend „Anbieter“.

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die zeitlich befristete Überlassung einer PrivAmore® Suite beziehungsweise Ferienunterkunft sowie für alle eigenen Zusatzleistungen des Anbieters, die in der Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind.
  2. Maßgeblich ist ausschließlich der in der Buchungsbestätigung ausdrücklich bezeichnete Vertragspartner. Werden auf der Internetseite oder innerhalb eines gemeinsamen Buchungsportals Unterkünfte selbstständiger Kooperationspartner dargestellt, wird die Final Exclusive Homes UG (haftungsbeschränkt) nur dann Vertragspartner, wenn sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Anbieter genannt ist.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, sofern der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  4. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Gast haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Gast trägt die Verantwortung dafür, dass auch die von ihm mitgebrachte zweite Person die vertraglichen Regelungen, die Hausordnung und die Sicherheitshinweise einhält.
 

Paragraph 2 Vertragsgegenstand, Art des Vertrags und Abgrenzung zum Pauschalreiserecht

  1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die zeitlich befristete Überlassung der in der Buchungsbestätigung bezeichneten, abgeschlossenen und vollständig eingerichteten Suite beziehungsweise Ferienunterkunft zu privaten Beherbergungszwecken.
  2. Der Vertrag ist ein Beherbergungsvertrag mit mietrechtlichem Schwerpunkt. Der Gast erhält für den vereinbarten Zeitraum das ausschließliche Nutzungsrecht an der gebuchten Unterkunft. Die Unterkunft wird während des Aufenthalts grundsätzlich ausschließlich durch die beiden angemeldeten Gäste genutzt. Eine Rezeption, eine gemeinschaftliche Nutzung mit anderen Gästen oder eine laufende persönliche Gästebetreuung sind nicht geschuldet, sofern in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Der Anbieter bietet keine Beförderungsleistungen und grundsätzlich keine Gesamtheit verschiedener Reiseleistungen als Pauschalreise im Sinne der Paragraphen 651a ff. BGB an. Die Parteien schließen einen Vertrag über die Überlassung der Unterkunft und gegebenenfalls einzelne, ausdrücklich ausgewählte unterkunftsbezogene Nebenleistungen.
  4. Die in oder bei der Unterkunft vorhandenen Einrichtungen, insbesondere Whirlpool, Sauna, Wärmekabine, Wellnessausstattung, Multimediaausstattung, Küche, Terrasse, Garten sowie sonstige fest installierte oder für den Aufenthalt bereitgestellte Ausstattungsgegenstände, sind Merkmale beziehungsweise Bestandteile der gebuchten Unterkunft. Ihre Nutzung begründet für sich genommen keine eigenständige Reiseleistung.
  5. Zusätzlich auswählbare Verpflegungs-, Ausstattungs-, Dekorations-, Getränke-, Wellness-, Multimedia-, Komfort- oder Zeitoptionen sind, soweit sie vom Anbieter selbst erbracht werden, optionale Nebenleistungen zur Unterkunft. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind.
  6. Werbliche Bezeichnungen der Unterkunft oder einzelner Aufenthaltsangebote ändern nichts am konkret vereinbarten Leistungsumfang. Maßgeblich für den Vertragsinhalt und die gesetzliche Einordnung sind ausschließlich die dem Gast vor Vertragsschluss angezeigte Leistungsbeschreibung, die von ihm ausgewählten Leistungen und die Buchungsbestätigung. Eine Beförderungsleistung wird vom Anbieter nicht angeboten.
  7. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere eine aufgrund der tatsächlichen Vertragsgestaltung zwingend vorzunehmende gesetzliche Einordnung, bleiben unberührt.
  8. Externe Dienstleistungen, insbesondere von selbstständigen Massage-, Kosmetik-, Catering- oder sonstigen Dienstleistungsunternehmen, sind nicht Bestandteil des Unterkunftsvertrags, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Vertragspartner für eine solche Leistung ist ausschließlich der jeweils benannte Drittanbieter. Der Drittanbieter ist für Leistung, Termin, Abrechnung, Haftung und Stornierung selbst verantwortlich.
  9. Der Anbieter nimmt für externe Dienstleistungen grundsätzlich keine Zahlung im eigenen Namen entgegen und gibt personenbezogene Daten des Gastes nur nach gesonderter Einwilligung oder auf einer anderen gesetzlichen Grundlage an den Drittanbieter weiter.
 

Paragraph 3 Leistungsumfang und Buchungsinhalt

  1. Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus:
    a) der bei Abgabe des Buchungsangebots angezeigten Leistungsbeschreibung,
    b) den vom Gast ausgewählten Buchungsoptionen,
    c) der Buchungsbestätigung und
    d) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Ausschließlich verbindlich sind solche Leistungen, Ausstattungsmerkmale und Zusatzleistungen, die bei Vertragsschluss ausdrücklich beschrieben oder in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind.
  3. Abbildungen dienen der Darstellung der jeweiligen Unterkunft. Unwesentliche Abweichungen bei Dekoration, Verbrauchsartikeln oder austauschbaren Ausstattungsgegenständen bleiben vorbehalten, soweit die Gebrauchstauglichkeit, Qualität und der vereinbarte Charakter der Unterkunft nicht beeinträchtigt werden.
  4. Zusatzleistungen stehen bis zu ihrer ausdrücklichen Bestätigung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Nach ihrer Bestätigung sind sie für beide Vertragsparteien verbindlich.
  5. Wird eine lediglich optionale Zusatzleistung, die nicht den wesentlichen Zweck der Unterkunftsbuchung bestimmt, aus einem vom Anbieter nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar, bleibt der Unterkunftsvertrag bestehen. Ein hierfür bereits gezahlter Preis wird erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
 

Paragraph 4 Buchungsanfrage, Vertragsschluss und elektronische Buchung

1. Darstellung der Unterkünfte: Die Darstellung der Unterkünfte, verfügbaren Termine, Preise und Leistungen auf der Internetseite beziehungsweise innerhalb des elektronischen Buchungssystems stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung an den Gast zur Abgabe eines verbindlichen Buchungsangebots. 

2. Verbindliche und zahlungspflichtige Buchung durch den Gast: Mit Abschluss des elektronischen Buchungsvorgangs und Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Gast ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages über die von ihm ausgewählte Unterkunft, den ausgewählten Buchungszeitraum und die von ihm ausgewählten Leistungen zu den im Buchungsvorgang angezeigten Bedingungen ab. Der Gast ist an dieses Buchungsangebot gebunden. 

3. Automatische Buchungsbestätigung und Vertragsschluss: Unmittelbar nach Abschluss des Buchungsvorgangs erhält der Gast an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine automatische Buchungsbestätigung. Diese automatische Buchungsbestätigung stellt die ausdrückliche Annahme des Buchungsangebots durch den Anbieter dar. Mit Zugang dieser Buchungsbestätigung beim Gast kommt der Beherbergungsvertrag rechtsverbindlich zustande. Die automatische Buchungsbestätigung ist daher nicht lediglich eine unverbindliche Eingangsbestätigung. Eine weitere gesonderte Bestätigung, die spätere Übersendung von Buchungsunterlagen, Zahlungsinformationen, Anschrift, Zugangsdaten oder sonstigen Informationen ist für das Zustandekommen des Beherbergungsvertrages nicht erforderlich und stellt keine erneute Vertragsannahme dar. 

4. Technisch bedingte Fehlbuchung oder Doppelbuchung: Der Anbieter behält sich ausschließlich für den nachfolgend bezeichneten Ausnahmefall ein vertragliches Rücktrittsrecht vor: Stellt sich nach Vertragsschluss nachweislich heraus, dass die vom Gast gebuchte Unterkunft im gebuchten Zeitraum aufgrund einer bei Abschluss der Buchung für den Anbieter nicht erkennbaren technischen Fehlfunktion, Übertragungsstörung oder Synchronisationsstörung des eingesetzten Buchungssystems oder einer technisch angebundenen Buchungsplattform irrtümlich als verfügbar angezeigt wurde, obwohl die Unterkunft für diesen Zeitraum tatsächlich bereits verbindlich belegt war oder aufgrund des technischen Fehlers gleichzeitig mehrfach verbindlich gebucht wurde, ist der Anbieter berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Das besondere Rücktrittsrecht besteht ausschließlich bei einem nachweisbaren technischen Buchungs- oder Synchronisationsfehler im vorgenannten Sinne. Eine bloße nachträgliche Änderung der betrieblichen Planung, wirtschaftliche Erwägungen, die Möglichkeit einer anderweitigen höherpreisigen Vermietung oder sonstige interne Gründe des Anbieters begründen dieses Rücktrittsrecht ausdrücklich nicht. 

5. Erklärung des Rücktritts: Der Anbieter hat einen Rücktritt nach Absatz 4 unverzüglich nach Kenntnis des technischen Buchungsfehlers, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, gegenüber dem Gast in Textform zu erklären. In der Rücktrittserklärung ist der technische Grund der Nichtverfügbarkeit beziehungsweise Doppelbuchung konkret mitzuteilen. Erfolgt keine entsprechende Rücktrittserklärung des Anbieters, bleibt der geschlossene Beherbergungsvertrag uneingeschränkt verbindlich bestehen. 

6. Folgen eines technisch bedingten Rücktritts: Im Falle eines wirksamen Rücktritts nach Absatz 4 werden bereits vom Gast für die betroffene Buchung geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Soweit eine vergleichbare Unterkunft oder ein geeigneter Ersatztermin verfügbar ist, kann der Anbieter dem Gast ein entsprechendes Ersatzangebot unterbreiten. Eine Verpflichtung des Gastes zur Annahme eines solchen Ersatzangebots besteht nicht. Schadenersatzansprüche des Gastes bei Ablehnung der Buchung durch den Anbieter bestehen nicht und werden ausdrücklich mit dem Bestätigen unserer AGB vom Gast akzeptiert. Zwingende gesetzliche Rechte und Ansprüche beider Vertragsparteien bleiben unberührt. 

7. Richtigkeit der Buchungsdaten: Der Gast ist verpflichtet, sämtliche Buchungsdaten, insbesondere Name, Kontaktdaten, Anzahl der Personen, Buchungszeitraum, ausgewählte Unterkunft und ausgewählte Zusatzleistungen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Gast hat die ihm übersandte Buchungsbestätigung unverzüglich auf die Richtigkeit der darin enthaltenen Buchungsdaten zu überprüfen und erkennbare Abweichungen unverzüglich mitzuteilen. 

8. Buchungen außerhalb des elektronischen Buchungssystems: Bei Buchungen per E-Mail, Telefon oder über sonstige Kommunikationswege kommt der Beherbergungsvertrag durch die ausdrückliche Annahme des jeweiligen Buchungsangebots durch den Anbieter zustande, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich ein sofortiger Vertragsschluss vereinbart wird. 

9. Vertragssprache und Vertragsunterlagen: Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die Vertragsunterlagen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Gast in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt.

Paragraph 5 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Es gelten die im Buchungsvorgang angezeigten und in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Gesamtpreise. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  2. Preise für die Unterkunft, eigene Zusatzleistungen, eine gegebenenfalls zu zahlende Endreinigung und eine Kaution sind im Buchungsvorgang beziehungsweise in der Buchungsbestätigung getrennt auszuweisen.
  3. Der vollständige Buchungspreis ist zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt fällig. Soweit nichts anderes angegeben ist, muss der vollständige Betrag spätestens vor Übergabe der Unterkunft beziehungsweise Übermittlung der Zugangsdaten unwiderruflich auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben sein.
  4. Eine Zahlung gilt erst mit der unwiderruflichen Gutschrift auf dem vom Anbieter benannten Konto als erbracht. Die Vorlage eines Überweisungsauftrags, eines Screenshots, einer Überweisungsbestätigung oder eines sonstigen Zahlungsbelegs ersetzt den tatsächlichen Zahlungseingang nicht.
  5. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Schlüssel, Zugangscodes oder sonstige Zugangsmittel vor vollständigem Eingang der fälligen Zahlungen und der vereinbarten Kaution herauszugeben.
  6. Nachträglich ordnungsgemäß in Rechnung gestellte Beträge sind, soweit kein anderer Fälligkeitstermin angegeben ist, innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
  7. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzlichen Regelungen über den Ersatz weiterer Verzugsschäden.
  8. Der Gast kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen.
  9. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Gast nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
 

Paragraph 6 Stornierung durch den Gast, Nichtanreise und Umbuchung

1.Widerrufsrecht

Bei Verträgen über die Bereitstellung einer Unterkunft zu anderen als Wohnzwecken, die für die Leistungserbringung einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich kein Widerrufsrecht.

Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Gestaltungsrechte des Gastes bleiben unberührt.

2.Vertragliches Stornierungsrecht

Unabhängig von seinen gesetzlichen Rechten räumt der Anbieter dem Gast das Recht ein, den Beherbergungsvertrag vor Beginn des vereinbarten Aufenthalts in Textform zu stornieren.

Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der nachweisbare Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.

3.Pauschalierte Entschädigung bei Stornierung

Bei einer Stornierung kann der Anbieter bezogen auf den vereinbarten Unterkunftspreis einschließlich der mit der Unterkunft untrennbar verbundenen Ausstattungs-, Komfort- und Zeitoptionen folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:

a) bei Zugang der Stornierung 30 oder mehr Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag: 40 Prozent,
b) bei Zugang der Stornierung 22 bis 29 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag: 70 Prozent,
c) bei Zugang der Stornierung 9 bis 21 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag: 80 Prozent,
d) bei Zugang der Stornierung 1 bis 8 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag: 90 Prozent,
e) bei Zugang der Stornierung am vereinbarten Anreisetag: 95 Prozent.

4.Nachweis eines geringeren Schadens

Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein Schaden beziehungsweise Vergütungsausfall oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Vergütungsausfall als die nach Absatz 3 verlangte Pauschale entstanden ist.

5.Nachweis eines höheren Schadens

Dem Anbieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der konkret entstandene Schaden beziehungsweise Vergütungsausfall die nach Absatz 3 berechnete Pauschale übersteigt.

Der Anbieter kann in diesem Fall anstelle der Pauschale den konkret berechneten höheren Anspruch geltend machen.

Der konkret berechnete Anspruch kann bis zur Höhe von 100 Prozent des vereinbarten Unterkunftspreises einschließlich der mit der Unterkunft untrennbar verbundenen Ausstattungs-, Komfort- und Zeitoptionen reichen, soweit keine oder keine höheren als bereits berücksichtigte Aufwendungen erspart wurden und eine anderweitige Vermietung für denselben Zeitraum nicht stattgefunden hat.

Eine gleichzeitige Geltendmachung der Pauschale und des konkret berechneten höheren Anspruchs ist ausgeschlossen.

6.Nichtanreise beziehungsweise No-Show

Erscheint der Gast am vereinbarten Anreisetag nicht und geht dem Anbieter keine wirksame Stornierung zu, liegt eine Nichtanreise beziehungsweise ein No-Show vor.

Das bloße Nichterscheinen gilt nicht als Ausübung des in Absatz 2 eingeräumten Stornierungsrechts.

7.Vergütungsanspruch bei No-Show.

Bei einem No-Show bleibt der Anspruch des Anbieters auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen.

Der Anbieter muss sich jedoch den Wert der infolge der Nichtanreise tatsächlich ersparten Aufwendungen sowie Einnahmen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung der Unterkunft für denselben Zeitraum anrechnen lassen.

Der Vergütungsanspruch kann bis zur Höhe von 100 Prozent des vereinbarten Unterkunftspreises einschließlich der mit der Unterkunft untrennbar verbundenen Ausstattungs-, Komfort- und Zeitoptionen bestehen, soweit keine Aufwendungen erspart wurden und keine anderweitige Vermietung stattgefunden hat

8.Anrechnung und Ausschluss einer Doppelberechnung.

Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass höhere als die vom Anbieter berücksichtigten Aufwendungen erspart wurden oder der Anbieter aus einer anderweitigen Vermietung weitere anzurechnende Einnahmen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile erzielt hat.

Eine doppelte Vergütung oder mehrfache Berücksichtigung derselben Kosten-, Aufwands- oder Schadensposition ist ausgeschlossen

9.Mittelung einer Verspätung oder Nichtanreise.

Der Gast ist verpflichtet, eine absehbare Verspätung gegenüber der vereinbarten Check-in-Zeit oder eine Nichtanreise unverzüglich über die in der Buchungsbestätigung mitgeteilte und während des Anreisezeitraums durchgehend erreichbare Notrufnummer anzuzeigen. Die Mitteilung hat zu erfolgen, sobald für den Gast erkennbar ist, dass die vereinbarte Check-in-Zeit nicht eingehalten werden kann, damit zusätzliche Personal- und Bereitschaftskosten nach Möglichkeit vermieden oder begrenzt werden können.

10.Zusätzliche Personal- und Bereitschaftskosten.

Überschreitet der Gast die vereinbarte Check-in-Zeit aus einem von ihm zu vertretenden Grund um mehr als 30 Minuten und ist hierdurch eine über den planmäßigen Personaleinsatz hinausgehende weitere Bereithaltung von Personal erforderlich, kann der Anbieter für die hierdurch typischerweise entstehenden zusätzlichen Personal- und Bereitschaftskosten pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30,00 Euro pro angefangene Stunde verlangen. Voraussetzung ist, dass Personal tatsächlich über den planmäßig vorgesehenen Einsatz hinaus bereitgehalten werden musste.

Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten; in diesem Fall wird anstelle der Pauschale ausschließlich der konkret nachgewiesene Schaden geltend gemacht. Eine doppelte Berechnung derselben Kosten-, Aufwands- oder Schadensposition ist ausgeschlossen. Der Anbieter hat im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung oder Begrenzung zusätzlicher Kosten zu ergreifen.

11.Optionale Zusatzleistungen.

Für eigenständige optionale Zusatzleistungen, insbesondere Lebensmittel, Getränke, personalisierte Dekorationen, speziell beschaffte Waren oder zeitgebundene Personaldienstleistungen, werden die pauschalierten Entschädigungssätze nach Absatz 3 nicht zusätzlich auf den Preis der jeweiligen Zusatzleistung angewendet.

Der Gast hat insoweit die bis zum Zugang der Stornierung beziehungsweise bis zur Feststellung der Nichtanreise tatsächlich entstandenen, nachgewiesenen und nicht mehr vermeidbaren oder anderweitig verwertbaren Kosten zu erstatten.

Der Anspruch ist auf den für die jeweilige Zusatzleistung vereinbarten Preis begrenzt

12.Gesonderte Stornierungsbedingungen für Zusatzleistungen.

Soweit für eine konkret bezeichnete Zusatzleistung vor Vertragsschluss gesonderte Stornierungsbedingungen klar und verständlich angezeigt und wirksam vereinbart wurden, gehen diese Regelungen für die betreffende Zusatzleistung vor.

Eine doppelte Berechnung derselben Kosten, Aufwendungen oder Schäden ist ausgeschlossen

13.Persönliche Verhinderungsgründe des Gastes.

Erkrankung, Unfall, stationäre oder ambulante Behandlung, persönliche oder familiäre Notfälle, berufliche Verhinderung, Ausfall einer Betreuungs- oder Begleitperson, Erkrankung eines mitgeführten Tieres, Verkehrsbehinderungen, Ausfall eines Verkehrsmittels, Wetterereignisse oder sonstige Umstände aus dem persönlichen oder organisatorischen Risikobereich des Gastes begründen für sich genommen kein kostenfreies Stornierungsrecht.

Zwingende gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.

14.Versicherungsempfehlung

Dem Gast wird empfohlen, eine seinen persönlichen Verhältnissen und dem gebuchten Leistungsumfang entsprechende Reiserücktritts- beziehungsweise Reiseabbruchversicherung abzuschließen.

15.Umbuchung

Eine Umbuchung, insbesondere eine Änderung des Buchungszeitraums, der Unterkunft, der gebuchten Personen oder des Leistungsumfangs, ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Anbieter in Textform möglich.

Ein Anspruch des Gastes auf eine Umbuchung besteht nicht.

Bis zur ausdrücklichen Bestätigung einer Umbuchung durch den Anbieter bleibt die ursprüngliche Buchung unverändert verbindlich.

Kommt keine Umbuchungsvereinbarung zustande und nimmt der Gast die ursprüngliche Buchung nicht wahr, gelten die vorstehenden Regelungen über Stornierung beziehungsweise Nichtanreise.

Paragraph 7 Anreise, Identitätsprüfung, Schlüssel und Abreise

  1. Die Anreise- und Abreisezeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Ein früherer Check-in oder späterer Check-out ist nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich durch den Anbieter bestätigt wurde.
  2. Die Unterkünfte sind ausschließlich für volljährige Personen bestimmt. Minderjährige dürfen die Unterkunft weder buchen noch als Gast oder Begleitperson nutzen. Der Anbieter ist deshalb berechtigt, die Identität und Volljährigkeit sowohl der buchenden Person als auch der mitreisenden Person vor Beginn des Aufenthalts zu überprüfen.
  3. Zur Vermeidung von Buchungen unter falschen oder nicht überprüfbaren Personalien, zur Überprüfung der Volljährigkeit der angemeldeten Personen, zur Verhinderung von Identitätsmissbrauch und Fake-Buchungen, zur ordnungsgemäßen Durchführung des Beherbergungsvertrages sowie zur eindeutigen Zuordnung der Vertragsparteien im Falle von Zahlungs-, Schadensersatz- oder sonstigen vertraglichen Ansprüchen führt der Anbieter vor dem Aufenthalt einen Online-Check-in und eine Identitätsprüfung der buchenden Person sowie der mitreisenden Person durch.
  4. Der Gast wird nach Vertragsschluss aufgefordert, den Online-Check-in grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Buchungsbestätigung durchzuführen und die hierfür erforderlichen Daten der buchenden sowie der mitreisenden Person vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln. Zur Identitäts- und Altersprüfung kann der Gast über das hierfür vorgesehene geschützte Uploadverfahren eine eindeutig als Kopie erkennbare Ablichtung beziehungsweise ein Foto eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises übermitteln. Die Verarbeitung der Ausweiskopie erfolgt nur mit Einwilligung des jeweiligen Ausweisinhabers und ausschließlich zu den vorstehend genannten Zwecken.
  5. Auf der übermittelten Ausweiskopie dürfen Angaben geschwärzt werden, die für die Identitäts- und Altersprüfung sowie die Zuordnung der Person zum Beherbergungsvertrag nicht erforderlich sind. Insbesondere können grundsätzlich Ausweisnummer beziehungsweise Seriennummer, Zugangsnummer, maschinenlesbare Zone, Körpergröße, Augenfarbe und Unterschrift geschwärzt werden. Erkennbar bleiben müssen diejenigen Angaben, die für die jeweilige Identitäts- und Altersprüfung erforderlich sind, insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild sowie, soweit für die eindeutige vertragliche Zuordnung erforderlich und auf dem jeweiligen Dokument vorhanden, die Anschrift und die Gültigkeit des Identitätsdokuments.
  6. Möchte der Gast beziehungsweise die mitreisende Person aus persönlichen oder datenschutzrechtlichen Gründen keine Ausweiskopie über das geschützte Verfahren übermitteln und in deren Verarbeitung nicht einwilligen, ist dies dem Anbieter innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Buchungsbestätigung in Textform mitzuteilen. In diesem Fall räumt der Anbieter dem Gast unabhängig von den regulären Stornierungsbedingungen das Recht ein, die Buchung innerhalb dieser Frist kostenfrei aufheben zu lassen. Für eine aufgrund dieser Regelung fristgerecht verlangte Vertragsaufhebung werden keine Stornierungs- oder Bearbeitungskosten berechnet.
  7. Die bloße Nichtübermittlung der angeforderten Daten oder Ausweiskopie, die Nichtdurchführung des Online-Check-ins oder das Schweigen des Gastes stellt weder eine Einwilligung in die Verarbeitung einer Ausweiskopie noch eine Stornierung oder automatische Aufhebung des Beherbergungsvertrages dar. Möchte der Gast von der in Absatz 6 geregelten kostenfreien Aufhebungsmöglichkeit Gebrauch machen, muss er dies innerhalb der dort genannten Frist ausdrücklich in Textform erklären. Erfolgt keine entsprechende Erklärung, bleibt der geschlossene Beherbergungsvertrag grundsätzlich bestehen. Zwingende gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
  8. Die im Rahmen der Ausweiskopie erhobenen Daten werden ausschließlich für die mitgeteilte Identitäts- und Altersprüfung sowie die damit unmittelbar verbundenen Zwecke verarbeitet. Die Ausweiskopie selbst ist nach Abschluss der erforderlichen Identitätsprüfung zu löschen beziehungsweise zu vernichten, sobald ihre weitere Speicherung für den mitgeteilten Zweck nicht mehr erforderlich ist. Das Ergebnis der erfolgten Identitätsprüfung sowie diejenigen personenbezogenen Stammdaten, deren weitere Verarbeitung zur Durchführung des Beherbergungsvertrages, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, dürfen nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung des Anbieters weiterverarbeitet werden.
  9. Unabhängig von der vorab durchgeführten Online-Identitätsprüfung ist der Anbieter berechtigt, vor der Schlüsselübergabe oder Übermittlung von Zugangsdaten bei begründeten Zweifeln an der Identität oder bei Abweichungen zwischen den übermittelten Buchungsdaten und den tatsächlich anreisenden Personen die Vorlage eines gültigen amtlichen Identitätsdokuments im Original zu verlangen. Stimmen die anreisenden Personen nicht mit den angemeldeten Personen überein oder verweigert eine Person eine rechtmäßig verlangte Identitäts- oder Altersprüfung, kann der Anbieter die Übergabe von Schlüssel, Zugangscode oder sonstigen Zugangsmitteln bis zur Klärung verweigern. Gesetzliche und vertragliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
  10. Der Gast ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihm angegebene mitreisende Person über die Identitätsprüfung und die hierfür erforderliche Datenverarbeitung informiert wird. Eine Ausweiskopie der mitreisenden Person darf nur mit deren Kenntnis und Einwilligung übermittelt werden.
  11. Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere Verantwortlicher, Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte, ergeben sich ergänzend aus der Datenschutzerklärung des Anbieters. Die Identitätsunterlagen sind ausschließlich über die hierfür vom Anbieter vorgesehenen sicheren Übermittlungswege einzureichen.
  12. Die Unterkunft ist spätestens zum vereinbarten Abreisezeitpunkt vollständig geräumt, in einem ordnungsgemäßen Zustand und entsprechend den mitgeteilten Abreisehinweisen zurückzugeben.
  13. Schlüssel, Karten oder sonstige Zugangsmittel sind entsprechend der bei Anreise beziehungsweise vorab erteilten Anweisung zurückzugeben. Soweit für die gebuchte Unterkunft vorgesehen, ist der Schlüssel bei Abreise auf dem Küchentisch zu hinterlegen und die Eingangstür anschließend vollständig zuzuziehen.
  14. Bei einer verspäteten Rückgabe kann der Anbieter eine angemessene Nutzungsentschädigung sowie einen konkret entstandenen weiteren Schaden verlangen. Der vollständige Preis einer weiteren Übernachtung darf nur verlangt werden, wenn die verspätete Rückgabe eine anschließende Reinigung, Übergabe oder Weitervermietung tatsächlich verhindert oder der entsprechende Schaden anderweitig nachgewiesen wird. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  15. Für Verspätungen bei der Anreise sowie hierdurch entstehende zusätzliche Personal- und Bereitschaftskosten gelten ergänzend § 6 Abs. 9 und 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Paragraph 8 Belegung, Besucher und zulässige Nutzung

  1. Die Unterkunft darf ausschließlich von den in der Buchungsbestätigung namentlich angegebenen Personen genutzt werden.
  2. Die maximale Belegung beträgt zwei volljährige Personen. Minderjährige dürfen die Unterkunft weder buchen noch als Gast nutzen.
  3. Besucher und sonstige Personen, die nicht namentlich in der Buchungsbestätigung als Gäste aufgeführt sind, dürfen die Unterkunft sowie die ausschließlich zur Unterkunft gehörenden privaten Außenbereiche weder betreten noch sich dort aufhalten. Das Verbot gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts und unabhängig davon, ob eine Übernachtung beabsichtigt ist. Es umfasst insbesondere Freunde, Bekannte, Angehörige, Fotografen, Begleitpersonen und sonstige nicht angemeldete Personen.
    Die Aufnahme, das Einlassen oder die Duldung einer nicht angemeldeten Person stellt einen Verstoß gegen die vertraglich vereinbarten Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen dar. Der Anbieter ist berechtigt, die sofortige Entfernung der betreffenden Person zu verlangen.
  4. Bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß oder wenn dem Anbieter unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann, ist der Anbieter berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu beenden und den weiteren Zutritt zur Unterkunft zu untersagen. Einer vorherigen Abmahnung oder Fristsetzung bedarf es nicht, wenn diese aufgrund der Schwere des Verstoßes offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder dem Anbieter nicht zumutbar ist.
  5. Eine außerordentliche Vertragsbeendigung lässt gesetzliche Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Anbieters unberührt. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden nach den gesetzlichen Vorschriften angerechnet. Der buchende Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, zusätzliche Reinigungs-, Sicherheits- und sonstige erforderliche Aufwendungen, die durch eine von ihm eingelassene oder geduldete Person verursacht werden.
  6. Ausgenommen sind ausschließlich der Anbieter, dessen Beschäftigte oder Beauftragte, Einsatzkräfte, Behördenvertreter sowie solche externen Dienstleister, deren Zutritt vom Anbieter ausdrücklich veranlasst oder vorab in Textform genehmigt wurde. Ein Anspruch des Gastes auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht nicht.
  7. Die Unter- oder Weitervermietung, die Überlassung an Dritte sowie die entgeltliche oder unentgeltliche Beherbergung nicht angemeldeter Personen sind untersagt.
  8. Die Nutzung ist ausschließlich zu privaten Aufenthaltszwecken gestattet. Untersagt sind insbesondere:
    a) Veranstaltungen, Partys oder gewerbliche Events,
    b) gewerbliche Foto-, Film- oder Tonproduktionen,
    c) die Herstellung oder Verbreitung kommerzieller pornografischer Inhalte,
    d) die Erbringung oder Vermittlung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen,
    e) der Betrieb eines Gewerbes oder einer sonstigen geschäftlichen Tätigkeit in der Unterkunft,
    f) rechtswidrige Handlungen,
    g) die Lagerung gefährlicher, explosiver oder illegaler Stoffe und
    h) jede Nutzung, durch die die Unterkunft, Nachbarn, das Grundstück oder der Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigt werden können.
  9. Private Foto-, Film- und Tonaufnahmen zur ausschließlich persönlichen Nutzung sind zulässig, soweit Rechte anderer Personen, Datenschutz, Urheberrechte, Markenrechte und sonstige gesetzliche Vorschriften beachtet werden.
  10. Ohne vorherige Zustimmung des Anbieters dürfen keine Aufnahmen oder Informationen veröffentlicht oder an unbefugte Dritte weitergegeben werden, aus denen nicht öffentlich bekannte Zugangscodes, Schlüssel- oder Schließsysteme, Alarmanlagen, konkrete Kamerapositionen, interne Sicherheitsmaßnahmen, Kennzeichen, nicht öffentlich bekannt gegebene Zufahrts- oder Zugangsinformationen oder sonstige sicherheitsrelevante Einzelheiten hervorgehen.
  11. Eine gewerbliche Foto-, Film- oder Tonproduktion sowie eine werbliche oder sonstige kommerzielle Nutzung von Aufnahmen der Unterkunft, des Grundstücks oder der geschützten Marken und Kennzeichen des Anbieters bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
 
Paragraph 9 Hausordnung, Brandschutz und Sicherheit
 
  1. Bestandteil des Vertrags ist ausschließlich die Fassung der Hausordnung, die dem Gast vor Abgabe seines Buchungsangebots zugänglich gemacht und in der Buchungsbestätigung bezeichnet oder beigefügt wurde. Nach Vertragsschluss vor Ort oder digital bereitgestellte Bedienungs-, Hygiene- und Sicherheitshinweise dürfen die vereinbarten Hauptleistungspflichten und wesentlichen Nutzungspflichten nicht nachträglich erweitern. Sie konkretisieren ausschließlich die ordnungsgemäße und sichere Nutzung der Unterkunft und ihrer Einrichtungen, soweit die Hinweise sachlich erforderlich und dem Gast zumutbar sind.
  2. Rauchen, Verdampfen von Tabak- oder Cannabisprodukten sowie die Nutzung von E-Zigaretten sind innerhalb der Unterkunft untersagt. Rauchen ist ausschließlich in ausdrücklich hierfür vorgesehenen Außenbereichen zulässig.
  3. Offenes Feuer, Kerzen, Räucherstäbchen, Feuerwerkskörper und vergleichbare Brandquellen sind in der Unterkunft und auf dem Grundstück untersagt, soweit der Anbieter nicht ausdrücklich eine bestimmte Nutzung freigegeben hat.
  4. Beim Verlassen der Unterkunft sind Fenster und Außentüren vollständig zu schließen. Elektrische Geräte, Wasserstellen, Kochgeräte und sonstige Einrichtungen sind entsprechend den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen auszuschalten beziehungsweise in den vorgesehenen sicheren Zustand zu versetzen.
  5. Sicherheitseinrichtungen, Rauchmelder, Zugangssysteme, technische Anlagen, elektrische Installationen, fest installierte Geräte sowie die in Paragraph 21 bezeichneten Videoüberwachungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt, deaktiviert, demontiert, manipuliert oder zweckwidrig verwendet werden. Dies gilt hinsichtlich der Videoüberwachung ausschließlich für rechtmäßig installierte Einrichtungen außerhalb der dem Gast zur ausschließlichen privaten Nutzung überlassenen Bereiche.
  6. Whirlpool, Sauna, Wärmekabine, Hydrojet, Solarium, Massagegeräte, Multimediaeinrichtungen und sonstige Ausstattungsgegenstände dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung der Bedienungs-, Hygiene- und Sicherheitshinweise verwendet werden.
  7. Der Gast ist selbst dafür verantwortlich, die Einrichtungen nur zu nutzen, wenn sein Gesundheitszustand dies zulässt. Bei bekannten Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schwangerschaft, akuten Erkrankungen, der Einnahme beeinträchtigender Medikamente oder sonstigen gesundheitlichen Bedenken ist vor der Nutzung ärztlicher Rat einzuholen.
  8. Eine Nutzung unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden Substanzen ist untersagt, wenn hierdurch eine Gefahr für Personen, Tiere, Einrichtungen oder Gebäude entstehen kann.
  9. Die Verpflichtung des Anbieters zur ordnungsgemäßen Bereitstellung, Wartung und Verkehrssicherung sowie seine Haftung nach Paragraph 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.
Paragraph 10 Mitbringen eines Hundes
 
  1. Das Mitbringen eines Hundes ist nicht generell Bestandteil des Unterkunftsvertrags.
  2. Auf vorherige ausdrückliche Anfrage kann der Anbieter die Mitnahme eines einzelnen Hundes genehmigen. Die Genehmigung muss vor der Anreise ausdrücklich in Textform erteilt und in der Buchungsbestätigung oder einem Nachtrag festgehalten werden.
  3. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren untersagt.
  4. Die vorstehenden Genehmigungsvorbehalte gelten nicht, soweit der Gast aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere Paragraph 12e BGG, berechtigt ist, die Unterkunft in Begleitung eines anerkannten Assistenzhundes zu nutzen. Der Gast soll den Anbieter möglichst frühzeitig vor der Anreise über die Mitnahme informieren, damit die betrieblichen und hygienischen Vorkehrungen abgestimmt werden können. Der Anbieter darf einen gesetzlich zulässigen Nachweis über die Anerkennung beziehungsweise Kennzeichnung des Assistenzhundes verlangen. Zwingende Zutrittsrechte werden durch eine unterbliebene Vorabinformation nicht ausgeschlossen.
  5. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht. Die Entscheidung kann insbesondere von der gebuchten Unterkunft, Größe, Verhalten und Art des Tieres, hygienischen Gesichtspunkten, bereits bestehenden Buchungen sowie betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Umständen abhängig gemacht werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
  6. Eine Hundegebühr, eine erhöhte Kaution oder besondere Bedingungen sind nur geschuldet, wenn sie vor der Genehmigung mitgeteilt und ausdrücklich vereinbart wurden.
  7. Der Gast sichert zu, dass der Hund:
    a) stubenrein und sozialverträglich ist,
    b) keine konkrete Gefahr für Personen, Tiere oder Sachen darstellt,
    c) nicht an einer erkennbar ansteckenden Erkrankung leidet,
    d) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gehalten und versichert ist und
    e) erforderliche behördliche Erlaubnisse und Nachweise besitzt.
  8. Der Anbieter darf die Vorlage eines geeigneten Haftpflichtversicherungsnachweises sowie gesetzlich erforderlicher Halte- oder Impfnachweise verlangen.
  9. Der Hund darf nicht unbeaufsichtigt in der Unterkunft zurückgelassen werden, sofern der Anbieter dies nicht ausdrücklich gestattet hat.
  10. Betten, Polstermöbel, Whirlpool, Badewannen, Sauna, sonstige Wellness- und Hygienebereiche sowie bereitgestellte Handtücher und Bettwäsche dürfen nicht für den Hund genutzt werden.
  11. Hinterlassenschaften sind unverzüglich und vollständig zu beseitigen. Der Gast hat eine durch den Hund verursachte außergewöhnliche Verschmutzung unverzüglich mitzuteilen.
  12. Für Schäden und notwendige zusätzliche Reinigungsmaßnahmen infolge des mitgebrachten Hundes haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften. Berechnet werden dürfen ausschließlich die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten.
  13. Bei unrichtigen Angaben, einer nicht genehmigten Tiermitnahme, einer konkreten Gefährdung, erheblichen Störung oder erheblichen Verunreinigung kann der Anbieter nach Maßgabe von Paragraph 15 dieser AGB den Zugang verweigern oder den Vertrag außerordentlich beenden
 

Paragraph 11 Leistungsstörungen, Mängelanzeige und Abhilfe

  1. Der Gast ist verpflichtet, erkennbare Mängel, Funktionsstörungen oder sonstige Beeinträchtigungen unverzüglich nach ihrer Feststellung über die ihm mitgeteilten Kontaktwege anzuzeigen.
  2. Die Anzeige muss Art, Umfang, Zeitpunkt und Auswirkungen der behaupteten Beeinträchtigung so konkret und nachvollziehbar beschreiben, dass dem Anbieter eine sachgerechte Prüfung und Abhilfe ermöglicht wird. Soweit es dem Gast zumutbar ist, hat er die Beanstandung durch geeignete Fotos, Videoaufnahmen oder sonstige Nachweise zu dokumentieren. Die Dokumentation ersetzt die unverzügliche Anzeige nicht.
  3. Der Gast hat dem Anbieter eine angemessene Gelegenheit zur Besichtigung, Prüfung und Beseitigung der angezeigten Beeinträchtigung einzuräumen. Der Anbieter ist berechtigt, die erforderliche Abhilfe selbst vorzunehmen, durch einen geeigneten Dritten vornehmen zu lassen oder eine gleichwertige und dem Gast zumutbare Ersatz- oder Übergangslösung anzubieten.
  4. Der Anbieter darf die Unterkunft nach vorheriger Abstimmung betreten, soweit dies zur Prüfung oder Beseitigung einer angezeigten Beeinträchtigung erforderlich ist. Bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei Feuer, Rauch, Wasser-, Gas- oder Stromaustritt, Einbruchgefahr oder einer konkreten Gefahr für Personen, Tiere, Gebäude oder Einrichtung, darf die Unterkunft auch ohne vorherige Zustimmung betreten werden.
  5. Eine Herabsetzung des vereinbarten Unterkunftsentgelts oder eine anteilige Erstattung kommt nur insoweit in Betracht, als die Tauglichkeit der Unterkunft zum vertraglich vereinbarten Gebrauch objektiv und nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist. Rein subjektive Unzufriedenheit, persönliche Geschmacksabweichungen, bloße Unannehmlichkeiten sowie geringfügige oder nur vorübergehende Störungen ohne relevante Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung begründen keine Herabsetzung oder Erstattung.
  6. Unterlässt oder verzögert der Gast schuldhaft die erforderliche Anzeige und konnte der Anbieter deshalb keine oder keine rechtzeitige Abhilfe schaffen, sind Ansprüche des Gastes nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen oder entsprechend eingeschränkt. Eine erstmals nach vollständiger Abreise erhobene Beanstandung begründet insbesondere insoweit keinen Anspruch, als eine rechtzeitige Anzeige während des Aufenthalts eine Prüfung oder Abhilfe ermöglicht hätte.
  7. Lehnt der Gast eine zumutbare Prüfung, Abhilfe oder Ersatzlösung ab oder verhindert er diese, bestehen Ansprüche nur insoweit, als die Beeinträchtigung auch bei Annahme der angebotenen Maßnahme fortbestanden hätte.
  8. Ansprüche bestehen nicht, soweit eine Beeinträchtigung vom Gast, seiner Begleitperson, einer von ihm eingelassenen oder geduldeten Person, einem mitgebrachten Tier, eigenen Geräten, eigenen Benutzerkonten, fehlerhaften Einstellungen oder einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung verursacht wurde. Gleiches gilt, soweit der Gast zumutbare Bedienungs-, Hygiene-, Sicherheits- oder Abhilfehinweise nicht beachtet und die Beeinträchtigung hierdurch verursacht, aufrechterhalten oder vergrößert wird.
  9. Geringfügige oder nur kurzfristige Funktionsabweichungen einzelner Ausstattungsbestandteile, die die vertragsgemäße Nutzung der Unterkunft insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen für sich genommen keine Herabsetzung des Unterkunftsentgelts und keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung. Dies gilt insbesondere bei dem Ausfall einzelner Leuchtmittel, kurzfristigen Störungen von Internet- oder Streamingverbindungen, dem Ausfall einzelner Düsen oder bloßer Zusatzfunktionen von Wellness- und Ausstattungsgeräten sowie bei geringfügigen Verzögerungen beim Erreichen der vorgesehenen Betriebs- oder Wassertemperatur, sofern die Unterkunft und ihre wesentlichen ausdrücklich vereinbarten Ausstattungsmerkmale insgesamt vertragsgemäß und sicher nutzbar bleiben.
  10. Zwingende gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
 

Paragraph 12 Kaution

  1. Der Anbieter kann eine Kaution verlangen. Voraussetzung ist, dass die Kaution und ihre Höhe dem Gast vor Abgabe der Buchung angezeigt oder in der Buchungsbestätigung vereinbart wurden.
  2. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher fälliger Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Beschädigung, Verlust von Gegenständen oder Zugangsmitteln, zusätzlicher Reinigung, Überschreitung der Nutzungszeit oder offener Verbrauchs- und Zusatzkosten.
  3. Die Kaution ist spätestens vor Übergabe der Unterkunft beziehungsweise Übermittlung der Zugangsdaten zu zahlen.
  4. Die Kaution wird grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Überprüfung der Unterkunft abgerechnet und zurückgezahlt.
  5. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für Schäden oder noch nicht abschließend bezifferbare Forderungen, darf der Anbieter einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Klärung zurückbehalten. Der Gast ist hierüber unter Angabe des Grundes zu informieren.
  6. Die Kaution begrenzt die Haftung des Gastes nicht.
 

Paragraph 13 Gutscheine von Vermittlern und Buchungsplattformen

  1. Wird die Unterkunft über einen Reisevermittler, eine Buchungsplattform, einen Gutscheinanbieter oder einen sonstigen Drittanbieter gebucht, richten sich Vertragsschluss, Zahlung und Stornierung zusätzlich nach den bei der Buchung wirksam einbezogenen Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
  2. Eine abweichende Stornierungsregelung des Drittanbieters gilt nur, wenn sie dem Gast vor Vertragsschluss klar mitgeteilt wurde und Bestandteil des Vertrags geworden ist.
  3. Eine pauschale Stornierungsgebühr von 100 Prozent allein wegen der Verwendung eines Drittanbieter-Gutscheins wird nicht vereinbart.
  4. Der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Anbieter der Unterkunft bleibt für die von ihm geschuldeten Unterkunftsleistungen verantwortlich.
 

Paragraph 14 Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen

  1. Nimmt der Gast eine ordnungsgemäß bereitgestellte und mangelfreie Unterkunft oder eine ordnungsgemäß bereitgestellte eigene Zusatzleistung aus Gründen, die seinem persönlichen Verantwortungsbereich zuzurechnen sind, vollständig oder teilweise nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung.
  2. Dies gilt nicht, soweit
    a) eine gesetzliche Rückzahlungs-, Minderungs- oder Schadensersatzpflicht besteht,
    b) der Anbieter die Nichtinanspruchnahme zu vertreten hat,
    c) die Leistung nicht vertragsgemäß bereitgestellt wurde oder
    d) dem Anbieter ersparte Aufwendungen oder anderweitige Einnahmen anzurechnen sind.
  3. Umstände, die ausschließlich die Anreise oder persönliche Nutzungsmöglichkeit des Gastes betreffen, führen nicht automatisch zum Entfall des Vergütungsanspruchs.
 

Paragraph 15 Rücktritt und außerordentliche Vertragsbeendigung durch den Anbieter

  1. Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag außerordentlich beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und ihm die Fortsetzung des Vertrags unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann.
  2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
    a) eine fällige Vorauszahlung oder Kaution trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet wird,
    b) der Gast wesentliche Buchungsdaten, seine Identität, die Zahl der Personen oder die beabsichtigte Nutzung vorsätzlich oder erheblich unrichtig angegeben hat,
    c) nicht angemeldete Personen oder ein nicht genehmigtes Tier mitgebracht werden,
    d) die Unterkunft vertragswidrig, gewerblich oder zu rechtswidrigen Zwecken genutzt wird,
    e) eine konkrete Gefahr für Personen, Tiere, Gebäude, Einrichtung oder Nachbarn besteht,
    f) gegen Brandschutz-, Sicherheits- oder behördliche Vorschriften erheblich verstoßen wird,
    g) der Gast den Geschäftsbetrieb oder die Nachbarschaft erheblich stört,
    h) erhebliche Beschädigungen, Verunreinigungen oder Manipulationen an technischen Einrichtungen erfolgen oder konkret zu erwarten sind oder
    i) behördliche Anordnungen, höhere Gewalt oder sonstige vom Anbieter nicht beherrschbare Umstände die vertragsgemäße Bereitstellung unmöglich machen.
  3. Soweit Art und Schwere des Verstoßes dies zulassen, ist der Gast vor einer außerordentlichen Beendigung abzumahnen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sofortiges Handeln aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, der Gast die Abhilfe ernsthaft verweigert oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung unzumutbar wäre.
  4. Das Hausrecht des Anbieters bleibt unberührt. Es berechtigt jedoch nicht zu einer willkürlichen oder grundlosen Vertragsbeendigung.
  5. Hat der Gast den wichtigen Grund zu vertreten, bleiben die gesetzlichen Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Anbieters bestehen. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer Weitervermietung werden angerechnet.
  6. Kann der Anbieter die Unterkunft aus einem vom Gast nicht zu vertretenden Grund nicht bereitstellen, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Ein Ersatztermin kann angeboten werden, kommt jedoch nur mit Zustimmung des Gastes zustande.
  7. Gesetzliche Schadensersatzansprüche des Gastes bleiben unberührt, soweit der Anbieter die Nichtbereitstellung zu vertreten hat. Bei höherer Gewalt oder sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
 

Paragraph 16 Schäden, zusätzliche Reinigung und Verlust von Zugangsmitteln

  1. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft verursacht.
  2. Für das Verhalten seiner Begleitperson, einer von ihm entgegen den vertraglichen Bestimmungen eingelassenen oder geduldeten Person sowie eines mitgebrachten Hundes haftet der Gast, soweit ihm das betreffende Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist.
  3. Bereits bei Anreise vorhandene Schäden oder erhebliche Verunreinigungen sind unverzüglich anzuzeigen.
  4. Eine gewöhnliche, vertragsgemäße Abnutzung ist nicht zu ersetzen.
  5. Bei einer über das übliche Maß hinausgehenden Verschmutzung darf der Anbieter die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Mehrkosten der Reinigung berechnen. Eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht erhoben.
  6. Bei Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines sonstigen Zugangsmittels hat der Gast die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten für Ersatz, Programmierung, Sperrung, Einbau oder Austausch zu tragen, soweit er den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat.
  7. Der Austausch eines Schließzylinders oder einer vollständigen Schließanlage darf nur berechnet werden, wenn dieser aus objektiven Sicherheitsgründen tatsächlich erforderlich ist.
  8. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  9. Der Gast hat Schäden, Funktionsstörungen, Wasser- oder Feueraustritt sowie sonstige Gefahren unverzüglich zu melden und im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.
 

Paragraph 17 Haftung des Anbieters

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt:
    a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    c) bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
    d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
    e) in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
  3. In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  4. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  6. Für persönliche Gegenstände des Gastes haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine besondere Verwahrung von Geld, Schmuck, Wertpapieren, Datenträgern oder sonstigen Wertgegenständen wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  7. Der Gast ist für die Sicherung eigener Daten, Aufnahmen und Datenträger verantwortlich. Für Datenverluste haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.
 

Paragraph 18 Drittanbieter, externe Dienstleistungen und digitale Angebote

  1. Soweit der Anbieter lediglich auf Massagen, Kosmetikbehandlungen, Versicherungen, Lieferdienste, Gastronomieangebote oder sonstige Leistungen selbstständiger Drittanbieter hinweist oder den Kontakt zu einem Drittanbieter vermittelt, kommt der Vertrag über die betreffende Leistung ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweils bezeichneten Drittanbieter zustande. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter vor Vertragsschluss ausdrücklich in Textform erklärt, die betreffende Leistung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erbringen.
  2. Für eine ausschließlich von einem selbstständigen Drittanbieter geschuldete Leistung ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Leistungsumfang, Preise, Termine, Zahlungsbedingungen, Stornierung, Gewährleistung und Haftung richten sich nach den zwischen dem Gast und dem Drittanbieter getroffenen Vereinbarungen.
  3. Der Anbieter haftet nicht für die Verfügbarkeit, ordnungsgemäße Durchführung oder Qualität einer ausschließlich von einem selbstständigen Drittanbieter geschuldeten Leistung. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Gastes gegen den Anbieter, insbesondere wegen eines eigenen Auswahl-, Organisations- oder Informationsverschuldens des Anbieters, bleiben unberührt.
  4. Die Nichtverfügbarkeit, Absage, Verspätung oder mangelhafte Erbringung einer externen Drittleistung lässt den Beherbergungsvertrag grundsätzlich unberührt. Dies gilt nicht, wenn die Drittleistung ausdrücklich als wesentliche Voraussetzung oder als verbindlicher Bestandteil des Beherbergungsvertrags vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
  5. Hinweise oder Verlinkungen auf eine Reiserücktritts-, Reiseabbruch- oder sonstige Versicherung stellen weder eine Versicherungsleistung noch eine individuelle Versicherungsberatung durch den Anbieter dar. Ein Versicherungsvertrag kommt ausschließlich mit dem jeweils bezeichneten Versicherer oder Versicherungsvermittler zustande. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein angebotener Versicherungsschutz für die persönlichen Verhältnisse des Gastes geeignet ist oder in einem konkreten Versicherungsfall eintritt. Der Gast ist selbst dafür verantwortlich, Versicherungsumfang, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Obliegenheiten vor Abschluss des Versicherungsvertrags zu prüfen.
  6. In der Unterkunft können internetfähige Fernsehgeräte, Projektoren, Lautsprecher, Streamingoberflächen, Apps oder sonstige technische Nutzungsmöglichkeiten vorhanden sein. Die Nennung oder Darstellung eines externen Dienstes, insbesondere Netflix, Spotify, YouTube oder eines vergleichbaren Angebots, bezeichnet ausschließlich die technische Möglichkeit, die betreffende App oder Plattform über die vorhandenen Geräte aufzurufen, sofern nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich etwas anderes in Textform als verbindliche Leistung vereinbart wurde.
  7. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform als verbindlicher Vertragsbestandteil vereinbart wurde, sind insbesondere nicht geschuldet:

a) die Bereitstellung eines Benutzerkontos oder Abonnements durch den Anbieter,

b) die dauerhafte Anmeldung in einem Benutzerkonto,

c) die jederzeitige Verfügbarkeit eines bestimmten Dienstes, Inhalts, Films, Musiktitels, Senders, Programms oder Funktionsumfangs,

d) die dauerhafte und unveränderte Gestaltung oder technische Funktionsweise einer App oder Plattform sowie

e) die Eignung eines externen Dienstes für einen bestimmten persönlichen Nutzungszweck des Gastes.

  1. Zur Nutzung kostenpflichtiger Streaming- und Mediendienste ist grundsätzlich ein eigenes, wirksames und zur jeweiligen Nutzung berechtigendes Benutzerkonto des Gastes erforderlich. Der Gast ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Nutzung den gesetzlichen Bestimmungen und den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters entspricht.

         Die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit externer Apps, Streamingdienste, Plattformen und digitaler Inhalte liegt außerhalb des             unmittelbaren Einflussbereichs des Anbieters. Dies betrifft insbesondere:

a) Störungen, Ausfälle und Wartungsarbeiten des Drittanbieters,

b) technische Änderungen oder Updates,

c) Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung eines Dienstes,

d) Änderungen des Programm-, Funktions- oder Inhaltsangebots,

e) Lizenz-, Länder-, Alters-, Konto- oder Nutzungsbeschränkungen,

f) Anmelde-, Verifizierungs-, Geräte- oder Haushaltsbeschränkungen,

g) die Sperrung, Abmeldung, Einschränkung oder Änderung eines Benutzerkontos sowie

h) Änderungen der Nutzungsbedingungen oder technischen Voraussetzungen des Drittanbieters.

  1. Eine ausschließlich im Verantwortungsbereich eines externen Drittanbieters liegende Nichtverfügbarkeit oder Funktionsstörung begründet grundsätzlich keine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Unterkunft, sofern die Bereitstellung oder jederzeitige Verfügbarkeit des betreffenden externen Dienstes nicht ausdrücklich als Vertragsleistung vereinbart wurde und die vom Anbieter selbst bereitgestellten und ausdrücklich vereinbarten technischen Einrichtungen sowie ein gegebenenfalls ausdrücklich zugesagter Internetzugang im Wesentlichen funktionsfähig sind.
  2. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass externe Dienste mit den persönlichen Geräten, Benutzerkonten, Zugangsdaten, Softwareständen, Einstellungen oder sonstigen individuellen technischen Voraussetzungen des Gastes kompatibel sind. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, persönliche Geräte, Benutzerkonten oder Zugangsdaten des Gastes einzurichten, freizuschalten, zu entsperren oder technisch zu betreuen.
  3. Meldet sich der Gast mit einem eigenen Benutzerkonto an einem in der Unterkunft befindlichen Gerät an, ist er verpflichtet, sich spätestens vor der Abreise vollständig abzumelden und gespeicherte Zugangsdaten, persönliche Daten und Nutzungsverläufe zu entfernen. Der Gast ist selbst dafür verantwortlich, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Die Haftung des Anbieters für eigene Pflichtverletzungen richtet sich nach Paragraph 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Die Verantwortlichkeit des Anbieters für die von ihm selbst bereitgestellten Fernsehgeräte, Projektoren, Lautsprecher, Router, Netzwerkgeräte, Verkabelungen und sonstigen technischen Einrichtungen richtet sich nach den Paragraphen 11 und 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Soweit ein Internetzugang in der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung oder Buchungsbestätigung ausdrücklich als Vertragsleistung bezeichnet wurde, wird der Zugang in dem dort beschriebenen Umfang geschuldet. Soweit nicht ausdrücklich in Textform zugesichert, werden insbesondere keine jederzeit unterbrechungsfreie Verbindung, keine bestimmte Übertragungsrate oder Latenz, keine vollständige Netzabdeckung in jedem Bereich der Unterkunft und keine Eignung für bestimmte Anwendungen geschuldet. Dies gilt insbesondere für Videokonferenzen, Onlinespiele, geschäftliche Anwendungen sowie das Übertragen besonders großer Datenmengen.
  6. Beruht eine Störung des ausdrücklich zugesagten Internetzugangs ausschließlich auf dem Netz, den technischen Anlagen oder dem Verantwortungsbereich eines Telekommunikations- oder sonstigen externen Versorgungsunternehmens, ist der Anbieter verpflichtet, eine ihm angezeigte Störung unverzüglich zu prüfen und im Rahmen des Zumutbaren auf deren Beseitigung hinzuwirken. Der Gast hat die Störung unverzüglich nach Maßgabe von Paragraph 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuzeigen und dem Anbieter eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Abhilfe einzuräumen.
  7. Zwingende gesetzliche Rechte des Gastes bei einer objektiven und nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung einer ausdrücklich vereinbarten Leistung sowie die Haftung des Anbieters nach Paragraph 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.
 

Paragraph 19 Verpflegung, Lebensmittel und Allergien

  1. Frühstück, Abendessen, Getränke, Snacks und sonstige Verpflegungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich gebucht und bestätigt wurden.
  2. Der Gast ist verpflichtet, bekannte Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstige besondere Anforderungen vor der verbindlichen Buchung der jeweiligen Verpflegungsleistung eindeutig mitzuteilen.
  3. Eine garantierte Freiheit von Allergenen oder unbeabsichtigten Spuren wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform bestätigt wurde.
  4. Gesetzliche Informations-, Kennzeichnungs-, Hygiene- und Haftungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.
  5. Bereitgestellte Lebensmittel sind entsprechend den mitgeteilten Lagerungs- und Verbrauchshinweisen zu behandeln.
 

Paragraph 20 Wertgutscheine und Aktionsgutscheine

  1. Entgeltlich erworbene Wertgutscheine können zur Zahlung einer verfügbaren Unterkunft oder eigener Zusatzleistungen des Ausstellers eingesetzt werden.
  2. Ein entgeltlich erworbener Wertgutschein unterliegt der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist. Diese beträgt grundsätzlich drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
  3. Der Gutschein begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin oder eine bestimmte Unterkunft, sofern Termin und Unterkunft nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden.
  4. Der Gutschein wird auf den zum Zeitpunkt der Einlösung geltenden Preis angerechnet. Übersteigt der Preis den Gutscheinwert, ist die Differenz zu zahlen.
  5. Ein verbleibendes Restguthaben bleibt bis zum Ablauf der Gültigkeit beziehungsweise Verjährung erhalten.
  6. Wertgutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich personenbezogen ausgestellt wurden.
  7. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung besteht.
  8. Kostenlose Werbe-, Rabatt- oder Kulanzgutscheine können mit einer kürzeren Gültigkeit, bestimmten Einlösetagen, Ausschlussterminen oder sonstigen Bedingungen versehen werden. Voraussetzung ist, dass diese Einschränkungen bei Ausgabe des Gutscheins klar und verständlich mitgeteilt werden.
  9. Einschränkungen für Samstage, Feiertage, bestimmte Saisonzeiten oder Aktionspreise gelten nur, wenn sie vor dem entgeltlichen Erwerb beziehungsweise bei Ausgabe eines kostenlosen Gutscheins ausdrücklich mitgeteilt wurden.
  10. Rabattaktionen und Gutscheine sind nur kombinierbar, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist.
  11. Für bereits mit einem festen Termin verbundene Buchungen gelten nach Vertragsschluss die Stornierungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise die wirksam vereinbarten Bedingungen des Drittanbieters.
 

Paragraph 21 Videoüberwachung

  1. Soweit an der jeweiligen Unterkunft tatsächlich eine Videoüberwachung eingesetzt wird, erfasst diese ausschließlich ausgewählte Außen-, Zufahrts- und Zugangsbereiche, die dem Gast nicht zur ausschließlichen privaten Nutzung überlassen sind.
  2. Die Videoüberwachung dient ausschließlich dem Schutz von Personen und Eigentum, der Abwehr und Feststellung unbefugten Zutritts sowie bei einem konkreten sicherheitsrelevanten Vorfall der Sicherung von Beweismitteln zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Eine allgemeine Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Gäste findet nicht statt.
  3. Die Videoüberwachung erfolgt nur, soweit sie im konkreten Einzelfall zur Wahrung berechtigter Interessen des Anbieters oder eines Dritten erforderlich ist und keine überwiegenden Interessen oder Grundrechte der betroffenen Personen entgegenstehen. Erfassungsbereich, Betriebszeiten und Speicherdauer werden auf das zur Erreichung des jeweiligen Zwecks erforderliche Maß beschränkt.
  4. Die Unterkunft selbst sowie Schlaf-, Wohn-, Sanitär-, Sauna-, Wellness- und sonstige der privaten Lebensgestaltung dienende Innenbereiche werden nicht videoüberwacht. Gleiches gilt für Garten-, Terrassen- und sonstige Außenbereiche, soweit diese dem Gast zur ausschließlichen privaten Nutzung überlassen sind.
  5. Tonaufzeichnungen finden nicht statt. Etwaige Audiofunktionen der eingesetzten Kameras sind dauerhaft deaktiviert.
  6. Soweit Bildaufzeichnungen gespeichert werden, werden diese grundsätzlich spätestens nach 72 Stunden automatisiert gelöscht, sofern nicht ein konkreter sicherheitsrelevanter Vorfall, die Sicherung von Beweismitteln oder eine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall eine längere Speicherung erfordert. Gesondert gesicherte Sequenzen werden gelöscht, sobald der Sicherungszweck entfallen ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Rechtsverteidigungsinteressen entgegenstehen.
  7. Eine Einsichtnahme erfolgt ausschließlich anlassbezogen durch hierzu berechtigte Personen. Der Zugriff auf gespeicherte Aufnahmen wird technisch und organisatorisch beschränkt und, soweit erforderlich, protokolliert.
  8. Auf die Videoüberwachung wird vor dem Betreten des überwachten Bereichs deutlich erkennbar hingewiesen. Einzelheiten zum Verantwortlichen, zu den Zwecken und zur Rechtsgrundlage, zu den verfolgten berechtigten Interessen, zur Speicherdauer, zu möglichen Empfängern und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen zur Videoüberwachung und der Kennzeichnung vor Ort.
 

Paragraph 22 Adresse und Zugangsinformationen

  1. Die gebuchte Unterkunft wird in der Buchungsbestätigung durch ihre Bezeichnung, den Buchungsort, den Buchungszeitraum und die wesentlichen Leistungsmerkmale konkret festgelegt.
  2. Zum Schutz der Privatsphäre, der Sicherheitsinteressen der Gäste und der Zugangssysteme können genaue Zufahrts-, Schlüssel- und Zugangsinformationen erst nach vollständigem Zahlungseingang und gegebenenfalls abgeschlossener Identitätsprüfung mitgeteilt werden.
  3. Der Anbieter muss dem Gast vor Vertragsschluss eine hinreichend konkrete Information über die Lage der Unterkunft zur Verfügung stellen, damit der Gast seine Buchungsentscheidung sachgerecht treffen kann.
 

Paragraph 23 Verjährung, Textform und Schlussbestimmungen

  1. Für Ansprüche der Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine allgemeine Verkürzung der Verjährungsfrist gegenüber Verbrauchern wird nicht vereinbart.
  2. Stornierungen, Genehmigungen von Tieren, Umbuchungen und sonstige Erklärungen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Textform vorsehen, können insbesondere per E-Mail abgegeben werden.
  3. Individuelle Abreden bleiben unabhängig von ihrer Form wirksam. Der gesetzliche Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
  5. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  6. Ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Anbieters wird nur vereinbart, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
  7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.